Was gilt für...
Videotherapie
Vorerst befristet bis zum
31.03.2022:
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Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, mit Ausnahme der Schlucktherapie, können auch als Videobehandlung stattfinden.
[Infos zu 3G am Arbeitsplatz (klick)]
- Immunisierte Therapeuten
zwei Mal pro Woche
außerhalb der Arbeitszeit
ohne Aufsicht
- Nichtimmunisierte Therapeuten
täglich
außerhalb der Arbeitszeit
unter Aufsicht oder im Testzentrum
Tests
- Alle Therapeuten FFP2
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- Patienten ab 6 Jahren OP-Maske oder FFP2
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- Patienten/Besucher ab 18 Jahren FFP2
Masken
- Patienten müssen nicht getestet sein
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- Begleitpersonen dürfen die Praxis kurz betreten um einen Patienten abzugeben oder ein Rezept zu unterschreiben. Sie benötigen dann keinen Test
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- Begleitpersonen dürfen die Praxis betreten, wenn sie während der Therapie anwesend sein müssen. Sie benötigen dann keinen Test.
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- Alles andere gilt als "Besucher" und benötigt einen gültigen Testnachweis
Besucher und Patienten