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Was gilt für...

Videotherapie

Vorerst befristet bis zum

31.03.2022:

​

Stimm-, Sprech- Sprachtherapie, mit Ausnahme der Schlucktherapie, können auch als Videobehandlung stattfinden.

[Infos zu 3G am Arbeitsplatz (klick)]

- Immunisierte Therapeuten
zwei Mal pro Woche 
außerhalb der Arbeitszeit 
ohne Aufsicht

- Nichtimmunisierte Therapeuten
täglich
außerhalb der Arbeitszeit

unter Aufsicht oder im Testzentrum

Tests

- Alle Therapeuten FFP2

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- Patienten ab 6 Jahren OP-Maske oder FFP2

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- Patienten/Besucher ab 18 Jahren FFP2

Masken

- Patienten müssen nicht getestet sein

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- Begleitpersonen dürfen die Praxis kurz betreten um einen Patienten abzugeben oder ein Rezept zu unterschreiben. Sie benötigen dann keinen Test

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- Begleitpersonen dürfen die Praxis betreten, wenn sie während der Therapie anwesend sein müssen. Sie benötigen dann keinen Test.

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- Alles andere gilt als "Besucher" und benötigt einen gültigen Testnachweis

Besucher und Patienten

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